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BP Performance Chiptuning Softwaretuning Leistungssteigerung
AdBlue Dieselpartikelfilter
Abgasrückführung
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Aston Martin	UK
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Suzuki	Japan
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Info Hotline Steiermark


0664 / 46 43 415



Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag von 09h00 bis 18h00



Wir bieten unsere


Services Vor-Ort


 an, das bedeutet, dass wir direkt zu Ihnen bzw. Ihrem Fahrzeug kommen, um die Optimierung durchzuführen..





14mal in Österreich


3mal in Deutschland


2mal Südtirol




BP Performance77 Chiptuning Softwaretuning Eco TuningAdBlue off Deaktivieren, Dieselpartikelfilter Deaktivieren, Abgasrückführung Deaktivierenm File Service, Fileserver, File Server, Nox Sensor deaktivierung, ECU clone
TCU clone
Chiptuning
Stage1-stage4
Vmax off
Adblue and SCR off
DPF OFF
Flaps OFF
popbangs
gearbox data to adjust LC
sport display
immo off
dpf off
dtc off
GPF/OPF Removal
DPF Removal
EGR Removal
DTC Removal
ADBlue Removal
HOT Start Fix
IMMO Removal
Readiness Calibration
Flaps / Swirl Removal
ATP Tuning
TVA Removal
Sport Displays Calibration
Cold Start Noise Reduction
Kickdown Deactivation
StartStop Disable
MAF Removal
Speed Limiter Removal
Torque Monitoring Disable
Burbles Activation
Popcorn Activation
EVAP Removal
Exhaust Flap Removal
SAP Removal
AGS Removal
BMS/BPCM
Lambda/O2 Removal
Launch Control
OBD Reading Protection
Boost Sensor Calibration
LC, AL and NLS for MED9.1
Checksum Fix
vmax, swirl off
restoring ECU or TCU factory setting service
VIN fix (EEPROM support checksum

Sparen Sie bis zu 20% Treibstoff mit einem ECO Tuning von BP Performance77

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Lindner

Lintrac, Unitrac und Geotrac

 

Leistungssteigerung und

AdBlue deaktivierung möglich.


Wir bieten unsere Services Vor-Ort

an, das bedeutet, dass wir direkt zu Ihnen bzw. Ihrem Fahrzeug kommen, um die Optimierung durchzuführen..


Infos: 0043/664/46 43 415


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New Holland T Serie


Leistungssteigerung Stage 1 + 2

AdBlue Deaktivierung

Dieselpartikelfilter Deaktivierung

Abgasrückführung Deaktivieren


Wir bieten unsere Services Vor-Ort

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Infos unter 0664/ 46 43 415

info@chip-softwaretuning.at.at

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CF MOTO_CForce_Leistungssteigerung_Softwareoptimierung_Geschwindigkeitsanhebung_Vmax_Chiptuning_BP Performance77_BPTuning_ATV_Österreich_Ken
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CF MOTO Quad Leistungssteigerung/Softwareoptimierung.

Aufgrund der neuen Nova Regelung und der Zulassungsänderung sind Quads wie dieses von CF MOTO ab sofort Agrarfahrzeuge und werden mit einer VMAX Begrenzung auf 60 km/h ausgeliefert

Diese Geschwindigkeits begrenzung ( Vmax ) können wir aufheben und erreichen somit eine Geschwindigkeit von ca 105km/h. Eine deutlich Spürbare Leistungssteigerung von ca 10% rundet das ganze dann noch ab.







Wohnmobile Leistungssteigerung Softwaretuning Softwareoptimierung, BP Performance77, BP Tuning,AdBlue Deaktivierung abschaltung, Abgasrückführung deaktivieren, Detlef, Carado,Carthago, Malibu, Frankia, Chausson, Hymer, Bürstner, Knaus, Eriba, Dethleffs

Leistungssteigerung für Wohnmobile


Wir optimieren alle Marken und Hersteller von Wohnmobilen nach Kundenwunsch. Spritersparnis, Leistung oder eine Mischung aus beidem.

Auf Kundenwunsch können wir auch das AdBlue, die Abgasrückführung und andere nicht benötigte Teile Deaktivieren.

Für Informationen zu ihrem Wohnmobil erreichen sie uns unter 0664/ 46 43 415

ECU clone
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Verantwortlich:

BP Performance77

Scheiber Gerhard

Josef Heiss Str. 48

6134 Vomp

ATU 57719446

+43 650 6800202

Seitenverantwortlicher: Scheiber Gerhard

Kontakt

Telefon:   +43 650 6800202
E-Mail: office@chip-softwaretuning.at

Gerichtsstand Schwaz

 
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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen BP-Tuning





AGB der Firma

BP Performance77  ( BPT)


 
im folgenden "BPT" genannt

1. Geltungsbereich:


BPT Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund von Einzelvertragsregelungen und dieser Geschäftsbedingungen. Einzelvertragsregelungen (insbesondere ein unterfertigter Auftrag zur Durchführung einer Softwareoptimierung) gehen immer den AGB´s vor, dh bei Überschneidungen des geregelten Sachverhaltes gilt die Einzelvertragsregelung. Die AGB´s gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der Vertragsteile, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten auch diese AGB´s als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf dessen eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Derartige Bedingungen verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals widersprechen.


2. Vertragsabschluss:


BPT Kaufverträge und sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des Auftraggebers zustande. Einer schriftlichen Bestätigung durch uns bedarf es daher nicht. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und uns zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen gelten als nicht getroffen.
Der Auftrag ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen sowie Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen. Eine Haftung für aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachte Schäden wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich ausgeschlossen.
Unsere Angestellten sind nicht befugt, Nebenabreden oder Zusicherungen zu treffen. Wir schließen alle aufgrund von Anscheins- oder Duldungsvollmachten begründeten Ansprüche gegen uns aus.


3. Preis, Preisänderungen:


Sämtliche BPT Preise sind brutto inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit 20 %) zu verstehen.
Die Preise schließen Verpackung und Fracht nicht mit ein. Ersatzteile und Zubehör werden von uns nur gegen Vorauskasse geliefert.
Soweit zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten oder tatsächlichen Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Bestellung bzw. Bereitstellung gültigen Preise.


4. Liefer- und Leistungszeiten:


Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 3 Wochen überschritten, so kann der Auftraggeber schriftlich eine Nachfrist von 3 Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höhere Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die unsere Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hiezu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt; Teillieferungen können auch gesondert verrechnet werden.


5. Übergabe und Gefahrenübergang:


Mit der Übergabe an den Auftraggeber gilt das Werk als übernommen. Der Auftraggeber erklärt sich durch die Übernahme des Fahrzeuges, mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden. Mit der Übergabe geht auch die Gefahr auf den Auftraggeber über.
Der Auftraggeber kommt mit der Annahme im Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung den Auftragsgegenstand abgeholt hat.
Bei Annahmeverzug können wir die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr verrechnen (für Fahrzeug gelten € 15,00 pro angefangenem Tag als vereinbart). Der Gegenstand kann auch bei Dritten aufbewahrt werden. Nachgewiesene höhere Kosten und Gefahren der Aufbewahrung oder der damit verbundenen Handlungen gehen immer zu Lasten des Auftraggebers. Dies gilt auch für den zufälligen Untergang der Sache. Allfällige weitere Verzugsansprüche bleiben unberührt.


6. Tuning:


Änderungen am Fahrzeug, die einen Eingriff in das vom Pkw-Hersteller serienmäßig gefertigtes System darstellen, werden nur im Auftrag des Kunden vorgenommen.
Der Auftraggeber wurde darauf hingewiesen, dass durch die Veränderung der Leistungsdaten der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Sollte diese Änderung nicht durch ein neuerliches TÜV-Gutachten wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung laut StVO und darf nur im Motorsport verwendet werden. Der Auftraggeber ist ausdrücklich über alle, in Verbindung mit der Leistungssteigerung höhere Beanspruchung des Motors, Turboladers, Getriebe, Achsen, alle beweglichen Teile, usw. und die daraus möglicherweise resultierende kürzer Lebensdauer (als auch Abgasveränderung, rechtliche Auswirkungen sowie höhere Steuern und Versicherungseinstufungen) von uns unmittelbar vor der Durchführung vollständig und ausführlich informiert worden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mehrleistung seiner Versicherung zu melden.
Für diese Umstände, deren allfällige Folgen, insbesondere für die damit verbundenen Kosten, wird von uns keinerlei Haftung übernommen.
Der Auftraggeber nimmt dies zur Kenntnis und verzichtet uns gegenüber auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche aus einem Tuning.
Leistungs- und Drehmomentangaben können bis zu +/- 8 % von den Herstellerangaben abweichen, ohne dass dies irgendeinen Anspruch des Auftragsgebers gegenüber uns begründet, da solche Schwankungsbreiten üblich sind.


7. Haftung für allfällige Schäden, Folgeschäden bzw. Produkthaftung:


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von uns keine Haftung für allfällige Schäden bzw. Folgeschäden (zB Einbauschäden, Motorschäden, Getriebeschäden, Kupplungsschäden, Antriebsschäden, usw.) übernommen wird. Eine Ersatzpflicht nach den Produkthaftgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Haftungsansprüche für Sachschäden am Kfz bzw. sonstige Gegenstände oder Personen, sind ausgeschlossen.


8. Eigentumsvorbehalt:


Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Auftraggeber darf über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nicht verfügen.
Bei Zugriff Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – ist vom Auftraggeber auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren hinzuweisen und sind wir unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Für allfällige mit derartigen Zugriffen verbundene Kosten haftet der Auftraggeber.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie eine Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen, es sei dem, wir entscheiden uns ausdrücklich für einen Rücktritt.


9. Zahlungsmodalitäten und eigene Ansprüche:

 

Unsere Mitarbeiter sind nicht zum Inkasso in bar berechtigt. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns bekannt gegebenes Bankkonto erfolgen.
Rechnungen sind ohne besondere Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Rechnungen über gebrauchte Gegenstände, Reparaturen, Umbauten, Ersatzteile und Zubehör sind sofort zu bezahlen.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; der Auftraggeber wurde über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Sollten bereits Kosten und Zinsen entstanden sein, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt erst auf die Hauptleistung anzurechnen.
Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber; Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
Gerät der Auftraggeber in Annahme- oder Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über den jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu verlangen.
Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt hat, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Bei Annahmeverzug oder Rücktritt des Auftraggebers vom erteilten Auftrag können wir weiters nach unserer Wahl entweder den konkret entstandenen Schaden nachweisen und diesen oder einen pauschalierten Schadenersatzanspruch in der Höhe von 20% der Auftragssumme gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch nach erfolgter Mängelrüge oder Geltendmachung von Gegensprüchen nicht berechtigt.


10. Qualität, Abbildungen, Beschreibungen, Leistungsdaten und sonstige Angaben


Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so werden Erzeugnisse in handelsüblicher Qualität geliefert. Abbildungen und Beschreibungen in Angeboten, Prospekten und Veröffentlichungen von BPT werden zur allgemeinen Verdeutlichung verwendet und können als technische Daten Veränderungen unterliegen, da BPT stets bemüht ist, ihre Erzeugnisse im Sinne des Kunden und des technischen Fortschritts weiterzuentwickeln. Leistungsdaten, Geschwindigkeitsangaben, Maße und Gewichte Kraftstoffverbrauchs- und Einsparungsangaben sind nur als Näherungswerte zu verstehen und unverbindlich. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich auf vertragsbezogenen Anfrage bestätigt. Datenangaben beziehen sich auf Referenzfahrzeuge, Abweichungen beim jeweiligen Käuferfahrzeug sind möglich und von BPT  nicht zu vertreten. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen besteht für BPT keine Verbindlichkeit. Der Kunde verpflichtet sich, BPT über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen. Dieses gilt auch bei Fehlenden Unterlagen.


11.Copyright


Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken oder Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand einschließlich Scheck-, Wechsel- und Mahnverfahren ist der Sitz des Unternehmens in Schwaz. Bei Verträgen mit nicht österreichischen Vertragspartnern gilt das österreichische Recht.

 

13. 5 Jahre Update Garantie

Ist eine rein Kulante Garantie.

Unsere 5 Jahre Update Garantie gilt auf alle Chiptuning und Softwaretuning die wir in unserem Betrieb durchgeführt haben. Diese Rückrüstungs und Update Garantie ist einmalig innerhalb 5 Jahren gültig. Wir behalten uns das recht vor die 5 Jahre Update- und Rückrüstungs- Garantie ohne Angabe von Gründen jederzeit abzulehnen. Erstmaliger Durchführungsort ist nicht gleichzusetzen mit Update und Rückrüstungsort. Dieses Service ist nicht Örtlich gebunden.


Sonstiges:


Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hievon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt (salvatorische Klausel).
Für diese AGB´s und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich Österreichisches Recht. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten wird als ausschließlicher Gerichtsstand das Bezirksgericht Schwaz bzw., bei Überschreiten der Wertgrenze der Zuständigkeit des Bezirksgerichts, das Landesgerichtes Tirol vereinbart.
Nebenabsprachen gelten nur dann als getroffen, wenn diese schriftlich festgehalten wurden.


AGB Stand 4/2018 by BP Performance77


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